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Strom anmelden beim Umzug

Beim Bezug einer neuen Wohnung ist für die Stromversorgung ein eigener Liefervertrag erforderlich. Liegt kein Vertrag vor, erfolgt die Belieferung automatisch über die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.

Zeitpunkt der Anmeldung

Es empfiehlt sich, die Anmeldung einige Wochen vor dem Einzug zu veranlassen. Eine Anmeldung nach dem Einzug ist ebenfalls möglich; der Zeitraum ohne eigenen Liefervertrag wird dann über die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers abgerechnet.

Benötigte Angaben

  • Anschrift der neuen Wohnung,
  • Einzugsdatum,
  • Anzahl der Personen im Haushalt,
  • Kontaktdaten,
  • Zählernummer (kann nachgereicht werden).

Ablauf

  1. Übermittlung der Angaben über das Online-Formular.
  2. Prüfung der Angaben und Ermittlung eines passenden Tarifs.
  3. Zusendung der Unterlagen per E-Mail.
  4. Die Anmeldung beim Energieversorger erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung.

Bisherige Wohnung

Der Liefervertrag für die bisherige Wohnung ist gesondert zu beenden. Für die Schlussabrechnung sollte der Zählerstand zum Auszugstag notiert und dem bisherigen Versorger mitgeteilt werden. Es empfiehlt sich, den Zählerstand beim Auszug und beim Einzug jeweils zu dokumentieren.

Bei einem Erstbezug oder Neubau liegt häufig noch kein Vorversorger vor. In diesem Fall genügen die Angaben zur neuen Entnahmestelle.

Siehe auch: Zählernummer finden  ·  Wie lange dauert die Stromanmeldung?  ·  Strom in der alten Wohnung abmelden

Die Anmeldung der Strom- und Gasversorgung kann über das Online-Formular übermittelt werden.

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Stand: 22.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.