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Strom anmelden bei Erstbezug und Neubau

Beim Erstbezug eines Neubaus oder einer sanierten Wohnung gibt es einige Besonderheiten: Es existiert kein Vorversorger, häufig ist der Zähler erst kurz zuvor gesetzt worden, und ein Vorjahresverbrauch liegt nicht vor.

Kein Vorversorger erforderlich

Angaben zum bisherigen Versorger oder eine Kundennummer entfallen beim Erstbezug. In den Formularen der Versorger wird dieser Fall als „Erstbezug" oder „Neueinzug" gekennzeichnet.

Zähler und Zählernummer

Der Zähler wird vom zuständigen Messstellenbetreiber gesetzt, in der Regel im Zuge der Fertigstellung des Hausanschlusses. Die Zählernummer steht auf dem Gerät; bei Neubauten ist sie häufig auch im Übergabeprotokoll oder in den Unterlagen des Bauträgers beziehungsweise der Hausverwaltung vermerkt. Liegt sie noch nicht vor, kann die Anmeldung übermittelt und die Nummer nachgereicht werden.

Verbrauch ohne Vorjahreswert

Ohne Vorjahresverbrauch wird der voraussichtliche Bedarf geschätzt, üblicherweise anhand der Anzahl der Personen im Haushalt und der Wohnfläche. Die Abschläge werden nach der ersten Abrechnung an den tatsächlichen Verbrauch angepasst.

Auch beim Erstbezug gilt: Wird Strom entnommen, ohne dass ein Liefervertrag besteht, erfolgt die Belieferung über den örtlichen Grundversorger. Eine frühzeitige Anmeldung vermeidet diesen Zeitraum.

Siehe auch: Zählernummer finden  ·  Strom anmelden beim Umzug

Die Anmeldung der Strom- und Gasversorgung kann über das Online-Formular übermittelt werden.

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Stand: 22.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.