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Gas anmelden beim Umzug
Für die Gasversorgung gelten dieselben Grundsätze wie für Strom: Ohne eigenen Liefervertrag erfolgt die Belieferung über die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers.
Benötigte Angaben
- Anschrift der neuen Wohnung und Einzugsdatum,
- Anzahl der Personen im Haushalt,
- Gaszählernummer (kann nachgereicht werden),
- Kontaktdaten.
Gaszählernummer
Die Gaszählernummer steht auf dem Gaszähler, in der Regel neben einem Strichcode. Sie ist nicht mit dem Zählerstand identisch. Gas- und Stromzähler tragen jeweils eigene Nummern; bei einer gemeinsamen Anmeldung werden beide benötigt.
Gemeinsame Anmeldung von Strom und Gas
Strom und Gas können gemeinsam oder getrennt angemeldet werden. Bei einer gemeinsamen Anmeldung werden beide Entnahmestellen erfasst; die Verträge kommen jeweils eigenständig zustande.
Verbrauchsangabe
Sofern ein Vorjahresverbrauch bekannt ist, kann er angegeben werden. Beim Erstbezug liegt in der Regel kein Vorjahreswert vor; die Einordnung erfolgt dann über die Anzahl der Personen im Haushalt und die Wohnfläche.
Siehe auch: Zählernummer finden · Strom anmelden beim Umzug
Die Anmeldung der Strom- und Gasversorgung kann über das Online-Formular übermittelt werden.
Zum Online-AnmeldeformularStand: 22.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
