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Häufige Fragen zur Anmeldung

Häufige Fragen zur An- und Ummeldung der Strom- und Gasversorgung.

Welche Angaben werden für die Anmeldung benötigt?

Benötigt werden die Anschrift der neuen Wohnung, das Einzugsdatum, die Anzahl der Personen im Haushalt sowie Ihre Kontaktdaten. Die Zählernummer kann angegeben oder nachgereicht werden.

Wo finde ich die Zählernummer?

Die Zählernummer befindet sich auf dem Strom- beziehungsweise Gaszähler, in der Regel neben oder unter einem Strichcode. Sie ist außerdem häufig im Übergabeprotokoll der Wohnung oder auf einer Abrechnung des bisherigen Versorgers vermerkt.

Ist eine Anmeldung ohne Zählernummer möglich?

Ja. Die Anmeldung kann auch ohne Zählernummer übermittelt werden. Die Nummer lässt sich nachreichen, sobald sie Ihnen vorliegt.

Wann sollte die Anmeldung erfolgen?

Es empfiehlt sich, die Anmeldung einige Wochen vor dem Einzug zu veranlassen. Eine Anmeldung nach dem Einzug ist ebenfalls möglich.

Was geschieht, wenn keine Anmeldung erfolgt?

Liegt für die Wohnung kein eigener Liefervertrag vor, erfolgt die Belieferung automatisch über die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung des örtlichen Grundversorgers. Deren Preise liegen nach den Auswertungen der Bundesnetzagentur im Durchschnitt über den Preisen regulärer Lieferverträge.

Muss der Strom ummeldet oder neu angemeldet werden?

Für die neue Wohnung wird ein neuer Liefervertrag geschlossen. Der Vertrag für die bisherige Wohnung ist gesondert zu beenden. Eine Mitnahme des bestehenden Vertrages ist nur möglich, wenn der bisherige Versorger die neue Anschrift beliefert.

Wer nimmt die Anmeldung vor — Mieterin, Mieter oder Vermietung?

Die Anmeldung der Energieversorgung obliegt in der Regel der Person, die die Wohnung bezieht. Die Vermietung übermittelt üblicherweise lediglich den Zählerstand zum Übergabezeitpunkt.

Können Strom und Gas gemeinsam angemeldet werden?

Ja. Über dieses Formular kann die Anmeldung für Strom, für Gas oder für beides übermittelt werden.

Entstehen Kosten für die Nutzung dieses Formulars?

Für die Nutzung dieses Onlinedienstes entstehen Ihnen keine Kosten. Es fallen ausschließlich die Kosten des von Ihnen gewählten Energieliefervertrages an.

Was geschieht nach dem Absenden des Formulars?

Ihre Angaben werden geprüft und ein passender Tarif wird ermittelt. Sie erhalten die Unterlagen per E-Mail. Die Anmeldung beim Energieversorger erfolgt ausschließlich nach Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.

Siehe auch: Strom anmelden beim Umzug  ·  Zählernummer finden  ·  Unterlagen für die Stromanmeldung

Die Anmeldung der Strom- und Gasversorgung kann über das Online-Formular übermittelt werden.

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Stand: 22.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.