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Strom ummelden oder neu anmelden?

Beim Umzug stellt sich die Frage, ob der bestehende Vertrag fortgeführt oder ein neuer Liefervertrag geschlossen wird. Beides ist möglich; entscheidend ist, ob der bisherige Versorger die neue Anschrift beliefert.

Mitnahme des bestehenden Vertrages

Eine Mitnahme kommt in Betracht, wenn der bisherige Versorger auch das Netzgebiet der neuen Wohnung beliefert. Dem Versorger sind dann die neue Anschrift, das Einzugsdatum sowie die Zählerdaten beider Wohnungen mitzuteilen. Die Konditionen können sich je nach Netzgebiet unterscheiden.

Neuer Liefervertrag

Beliefert der bisherige Versorger die neue Anschrift nicht oder soll ein anderer Tarif gewählt werden, wird für die neue Wohnung ein neuer Vertrag geschlossen. Der Vertrag für die bisherige Wohnung ist in diesem Fall gesondert zu beenden.

Zählerstände

Unabhängig vom gewählten Weg sollten die Zählerstände beider Wohnungen zum jeweiligen Stichtag dokumentiert werden. Sie bilden die Grundlage für die Schlussabrechnung der bisherigen und die Erstabrechnung der neuen Wohnung.

Der Begriff „ummelden" wird umgangssprachlich für beide Vorgänge verwendet. Aus vertraglicher Sicht handelt es sich entweder um eine Adressänderung im bestehenden Vertrag oder um einen neuen Liefervertrag.

Siehe auch: Strom in der alten Wohnung abmelden  ·  Grund- und Ersatzversorgung

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Stand: 22.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.