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Grund- und Ersatzversorgung

Wird an einer Entnahmestelle Energie bezogen, ohne dass ein eigener Liefervertrag besteht, erfolgt die Belieferung automatisch. Diese gesetzlich vorgesehene Auffangversorgung wird als Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung bezeichnet.

Grundversorger

Grundversorger ist das Energieversorgungsunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 EnWG). Der Grundversorger wird vom Netzbetreiber alle drei Jahre festgestellt und veröffentlicht; er unterscheidet sich daher je nach Ort.

Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung

  • Ersatzversorgung — greift, wenn Energie bezogen wird, ohne dass der Bezug einem Liefervertrag zugeordnet werden kann (§ 38 EnWG). Sie ist auf längstens drei Monate begrenzt.
  • Grundversorgung — ein Vertragsverhältnis zu den allgemeinen Bedingungen und Preisen des Grundversorgers. Wird nach dem Einzug Energie entnommen, kommt hierdurch regelmäßig ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande (§ 2 Abs. 2 StromGVV); die Entnahme ist dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Einordnung der Kosten

Nach den Auswertungen der Bundesnetzagentur liegen die Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Durchschnitt über den Preisen regulärer Lieferverträge. Ein Vergleich der Konditionen lohnt sich daher. Konkrete Beträge hängen vom Netzgebiet, vom Verbrauch und vom jeweiligen Versorger ab.

Wechsel

Ein Wechsel aus der Grund- oder Ersatzversorgung in einen regulären Liefervertrag ist grundsätzlich jederzeit möglich. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 20 StromGVV bzw. GasGVV); die Kündigung übernimmt üblicherweise der neue Versorger.

Siehe auch: Strom anmelden vergessen  ·  Strom ummelden oder neu anmelden?

Die Anmeldung der Strom- und Gasversorgung kann über das Online-Formular übermittelt werden.

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Stand: 22.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.