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Strom anmelden vergessen

Wer nach dem Einzug vergessen hat, die Stromversorgung anzumelden, steht nicht ohne Strom da. Die Versorgung läuft in diesem Fall automatisch weiter — allerdings zu den Konditionen des örtlichen Grundversorgers.

Was rechtlich gilt

Wird nach dem Einzug Strom entnommen, ohne dass ein Liefervertrag besteht, kommt hierdurch regelmäßig ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Die Entnahme ist dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kann der Bezug keinem Vertrag zugeordnet werden, greift die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG), die auf längstens drei Monate begrenzt ist.

Wie abgerechnet wird

Der Verbrauch seit der Wohnungsübernahme wird der einziehenden Partei zugerechnet und vom Grundversorger abgerechnet. Nach den Auswertungen der Bundesnetzagentur liegen die Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Durchschnitt über den Preisen regulärer Lieferverträge. Der Zählerstand vom Einzugstag — etwa aus dem Übergabeprotokoll — hilft, den eigenen Verbrauch sauber abzugrenzen.

Anmeldung nachholen

Die Anmeldung kann jederzeit nachgeholt werden. Zu beachten: Seit dem 6. Juni 2025 sind im Lieferantenwechselprozess keine rückwirkenden Anmeldungen mehr vorgesehen — ein neuer Liefervertrag beginnt in der Zukunft. Der Zeitraum bis zum Lieferbeginn wird über die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung abgerechnet. Je früher die Anmeldung erfolgt, desto kürzer ist dieser Zeitraum.

Der Wechsel aus der Grundversorgung ist unkompliziert: Sie kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 20 StromGVV); die Kündigung übernimmt üblicherweise der neue Versorger.

Siehe auch: Grund- und Ersatzversorgung  ·  Strom anmelden beim Umzug

Die Anmeldung der Strom- und Gasversorgung kann über das Online-Formular übermittelt werden.

Zum Online-Anmeldeformular

Stand: 22.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.