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Strom anmelden vergessen
Wer nach dem Einzug vergessen hat, die Stromversorgung anzumelden, steht nicht ohne Strom da. Die Versorgung läuft in diesem Fall automatisch weiter — allerdings zu den Konditionen des örtlichen Grundversorgers.
Was rechtlich gilt
Wird nach dem Einzug Strom entnommen, ohne dass ein Liefervertrag besteht, kommt hierdurch regelmäßig ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Die Entnahme ist dem Grundversorger unverzüglich in Textform mitzuteilen. Kann der Bezug keinem Vertrag zugeordnet werden, greift die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG), die auf längstens drei Monate begrenzt ist.
Wie abgerechnet wird
Der Verbrauch seit der Wohnungsübernahme wird der einziehenden Partei zugerechnet und vom Grundversorger abgerechnet. Nach den Auswertungen der Bundesnetzagentur liegen die Preise der Grund- und Ersatzversorgung im Durchschnitt über den Preisen regulärer Lieferverträge. Der Zählerstand vom Einzugstag — etwa aus dem Übergabeprotokoll — hilft, den eigenen Verbrauch sauber abzugrenzen.
Anmeldung nachholen
Die Anmeldung kann jederzeit nachgeholt werden. Zu beachten: Seit dem 6. Juni 2025 sind im Lieferantenwechselprozess keine rückwirkenden Anmeldungen mehr vorgesehen — ein neuer Liefervertrag beginnt in der Zukunft. Der Zeitraum bis zum Lieferbeginn wird über die Grund- beziehungsweise Ersatzversorgung abgerechnet. Je früher die Anmeldung erfolgt, desto kürzer ist dieser Zeitraum.
Siehe auch: Grund- und Ersatzversorgung · Strom anmelden beim Umzug
Die Anmeldung der Strom- und Gasversorgung kann über das Online-Formular übermittelt werden.
Zum Online-AnmeldeformularStand: 22.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
