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Wer meldet den Strom an?
Die Anmeldung der Energieversorgung obliegt in der Regel der Person, die die Wohnung bezieht. Sie wird damit Vertragspartnerin oder Vertragspartner des Energieversorgers und erhält die Abrechnung.
Rolle der Vermietung
Die Vermietung übermittelt üblicherweise lediglich den Zählerstand zum Übergabezeitpunkt und hält ihn im Übergabeprotokoll fest. Ein Liefervertrag wird durch die Vermietung in der Regel nicht für die einziehende Partei geschlossen.
Ausnahmen
In einzelnen Fällen ist die Energieversorgung bereits im Mietverhältnis geregelt, etwa bei bestimmten Formen der Wärme- oder Allgemeinstromversorgung. Ob dies zutrifft, ergibt sich aus dem Mietvertrag.
Wohngemeinschaften
In Wohngemeinschaften wird der Liefervertrag üblicherweise von einer Person stellvertretend geschlossen. Diese Person ist gegenüber dem Versorger Vertragspartei; die interne Aufteilung der Kosten erfolgt innerhalb der Wohngemeinschaft.
Zeitpunkt
Maßgeblich ist der Tag, an dem die Entnahmestelle übernommen wird. Ab diesem Zeitpunkt wird der Verbrauch der einziehenden Partei zugerechnet.
Siehe auch: Strom anmelden beim Umzug · Häufige Fragen (FAQ)
Die Anmeldung der Strom- und Gasversorgung kann über das Online-Formular übermittelt werden.
Zum Online-AnmeldeformularStand: 22.07.2026 · Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
